TRANS MERCURIUS Spedition Sascha Götz

Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Spedition Sascha Götz · Echterdinger Str. 111, 70794 Filderstadt

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Für die Beförderung von Waren und die dazugehörigen und zuvor schriftlich vereinbarten Dienstleistungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die jeweils gültige Fassung können Sie auf unserer Webseite www.trans-mercurius.de/agb einsehen und herunterladen.

I. Allgemeines

Die Spedition Sascha Götz führt Beförderungen und die dazugehörigen, vorher schriftlich vereinbarten Dienstleistungen mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal aus oder beauftragt damit sorgfältig ausgewählte Transportunternehmer (eigenes Personal und Transportunternehmer im Folgenden Kurier genannt). Vertragspartner des Auftraggebers ist in jedem Fall die Spedition Sascha Götz. Die Transporte unterliegen, soweit im Nachfolgenden keine abweichenden Regelungen getroffen werden, unseren Haftungsbedingungen. Gehaftet wird innerdeutsch nach den Bestimmungen des HGB (§§ 407 ff. HGB), bei grenzüberschreitenden Transporten nach CMR. Ergänzend gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017), soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes regeln.

II. Leistungen und Preise

a.)Es werden alle Sendungen transportiert, die sich für die Beförderung im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) eignen. Ausgeschlossen sind Beförderungen von Sendungen, die eine Gefahr für Personen oder andere Güter darstellen können (insbesondere Schusswaffen und Munition, explosive Stoffe der ADR-Klasse 1 und radioaktive Stoffe der ADR-Klasse 7). Sonstiges Gefahrgut im Sinne des ADR wird nur nach vorheriger Anmeldung mit vollständigen Angaben (UN-Nummer, Klasse, Verpackungsgruppe, Menge) und ausdrücklicher Zusage der Spedition Sascha Götz befördert; der Auftraggeber übergibt die nach ADR erforderlichen Angaben und verpackt und kennzeichnet die Sendung vorschriftsmäßig. Edelmetalle gemünzt oder ungemünzt, Bargeld und Devisen, Schmuck und andere wertvolle Güter werden auf Risiko des Auftraggebers transportiert. Auf Wunsch kann der Auftraggeber dies gesondert versichert bekommen, wobei ein zusätzliches Entgelt zum Transportpreis hinzukommt. Wünscht dies der Auftraggeber, muss er die Sendung und ihren Wert vorher schriftlich (z. B. per E-Mail) anmelden. Weitere Ausschlüsse nach unseren Haftungsbedingungen bleiben unberührt.

b.)Die Spedition Sascha Götz führt den Transport selbst aus oder beauftragt einen Kurier mit der Durchführung. Auch in diesem Fall bleibt sie Vertragspartner des Auftraggebers; die Abrechnung erfolgt ausschließlich über die Spedition Sascha Götz.

c.)Der Auftraggeber hat für eine transportgerechte Verpackung Sorge zu tragen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackungen entstanden sind, haftet ausschließlich der Auftraggeber.

d.)Ist der Empfänger der Sendung nicht zu erreichen, ist der Kurier berechtigt, die Sendung einem vertrauenswürdigen Dritten zur Weiterleitung an den Empfänger auszuhändigen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine personenbezogene Auslieferung verlangt hat. Ist eine Zustellung nicht möglich, hat der Auftraggeber die zusätzlich entstehenden Frachtkosten zzgl. den hierfür betriebenen Aufwand für den Rücktransport zu tragen. Verweigert der Empfänger die Annahme der Sendung, wird der Auftraggeber umgehend darüber informiert. Er kann entweder den Empfänger zur Annahme veranlassen oder den kostenpflichtigen Rücktransport vorschreiben. Kann der Auftraggeber nicht erreicht werden, erfolgt der kostenpflichtige Rücktransport, der vom Auftraggeber bezahlt werden muss. Wenn die Adresse des Empfängers falsch ist und die richtige Adresse nicht zu ermitteln ist und der Auftraggeber nicht zu erreichen ist, gehen die Kosten – einschließlich des Rücktransportes – zu Lasten des Auftraggebers.

e.)Die Ablieferung wird mit Name des Empfängers, Uhrzeit und Unterschrift oder Foto festgehalten. Den Ablieferbeleg stellt die Spedition Sascha Götz dem Auftraggeber auf Anfrage oder nach Vereinbarung zur Verfügung.

f.)Den Beförderungsweg bestimmt die Spedition Sascha Götz oder der beauftragte Kurier. In Abhängigkeit der Verkehrsdichte und der Uhrzeit wird nicht immer die entfernungsmäßig kürzeste Strecke ausgesucht, sondern es wird die erfahrungsgemäß schnellste Verbindung gewählt.

g.)Das Beförderungsentgelt richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste der Spedition Sascha Götz oder vereinbarter Festpreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt per Rechnung durch die Spedition Sascha Götz; das Entgelt ist mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Zahlungsverzug tritt, ohne dass es einer Mahnung oder sonstiger Voraussetzungen bedarf, spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung ein, sofern er nicht nach dem Gesetz schon vorher eingetreten ist.

h.)Die Mitteilung des Auftraggebers, der Auftrag sei für Rechnung eines Dritten auszuführen, berührt die Verpflichtung (Zahlungsverpflichtung liegt ausschließlich beim Auftraggeber) des Auftraggebers gegenüber der Spedition Sascha Götz nicht.

i.)Ein Packmitteltausch gilt erst dann als vereinbart, wenn er schriftlich (z. B. im Auftrag oder per E-Mail) vereinbart wurde. Der Anspruchsteller muss seine Packmittelforderung binnen zwei Monaten anmelden. Nach fristgerechter Anmeldung erfolgt der Ausgleich durch die Spedition Sascha Götz; später angemeldete Forderungen sind ausgeschlossen.

III. Haftung für Schäden

a.)Für Verlust, Teilverlust oder Beschädigung von Sendungen in der Zeit zwischen der Übernahme zur Beförderung und der Ablieferung haftet die Spedition Sascha Götz für sich und die von ihr beauftragten Kuriere nach den Bestimmungen des HGB bzw. der CMR. Für andere als Güterschäden ist die Haftung nach Maßgabe des Gesetzes begrenzt.

b.)Die Haftung für Güterschäden ist nach § 431 Abs. 1 HGB auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm Rohgewicht der Sendung begrenzt. Eine höhere Haftung (Wertangabe) muss vor der Übernahme schriftlich vereinbart werden und ist gesondert zu vergüten.

c.)Für Verzögerungen auf Grund von Umständen, die die Spedition Sascha Götz auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden konnte (z. B. Stau, Sperrungen, Unfälle, Fahrverbote, Witterung), haftet sie nicht (§ 426 HGB). Im Übrigen ist die Haftung für die Überschreitung der Lieferfrist auf den dreifachen Betrag des Beförderungsentgelts begrenzt (§ 431 Abs. 3 HGB).

d.)Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchen Rechtsgründen, werden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit (§ 435 HGB) sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

e.)Ein als Schadensersatzanspruch geltend gemachter Betrag darf nicht von dem geschuldeten Beförderungsentgelt in Abzug gebracht werden, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

f.)Äußerlich erkennbare Verluste oder Schäden sind bei der Ablieferung auf dem Ablieferbeleg zu vermerken. Äußerlich nicht erkennbare Verluste oder Schäden sind spätestens innerhalb von 7 Tagen nach der Ablieferung, Überschreitungen der Lieferfrist innerhalb von 21 Tagen schriftlich (z. B. per E-Mail) bei der Spedition Sascha Götz anzuzeigen (§ 438 HGB).

IV. Verjährung

Sämtliche Ansprüche gegen die Spedition Sascha Götz oder ihre Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach der jeweils zum Tragen kommenden Bestimmung (HGB / CMR), in der Regel nach einem Jahr (§ 439 HGB, Art. 32 CMR).

V. Salvatorische Klausel und Gerichtsstand

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Filderstadt. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Es gilt deutsches Recht.

Spedition Sascha Götz
Echterdinger Str. 111, 70794 Filderstadt
Stand: Oktober 2026